Arbeit und Rehabilitation Arbeit und Rehabilitation

Ergotherapie zur Teilhabe am Arbeitsleben


Die Teilhabe am Arbeitsleben ist für Gesundheit und Wohlbefinden so wichtig, dass sie im Sozialgesetzbuch IX gesondert geregelt ist. Die Aufgabe eines Ergotherapeuten ist es die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen.


Ergotherapeutische Verfahren sind grundsätzlich klientenzentriert. Das bedeutet, die Patienten werden in der Regel am gesamten Behandlungsprozess mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit und Lebensqualität aktiv beteiligt. Daher können die folgenden Erläuterungen auch nur beispielhaft sein.

Gesundheitsprobleme und Beeinträchtigungen


Ergotherapeutische Leistungen als Hilfe und Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind sinnvoll für Menschen, die aktuell oder schon länger in ihrer Teilhabe am Arbeitsleben beeinträchtigt sind oder ihren Weg in das Arbeitsleben noch nicht gefunden haben.
Dies können Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen und Beeinträchtigungen sein. Ebenso Patienten mit neurologischen Erkrankungen, handchirurgischen und orthopädischen Diagnosen oder auch in der Suchtrehabilitation.


Profitieren können auch viele junge und ältere Menschen mit erworbenen oder bestehenden Beeinträchtigungen , z.B. Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung auf ihrem Weg in das Arbeitsleben oder langzeitarbeitslose Menschen mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen.

Ziele und Aufgaben


  • Ermittlung, Training und Stabilisierung der Arbeits- bzw. Handlungsfähigkeit(en)
  • Erarbeitung von Strategien, wie die berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert und unterstützt oder wie ein bestehender Arbeitsplatz erhalten werden kann
  • Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
  • Unterstützung und Förderung von Menschen in Übergangsphasen z.B. Übergang Schule/Beruf oder Werkstatt für behinderte Menschen/Allgemeiner Arbeitsmarkt